Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Zeitarbeitsunternehmen Arbeitskräfte unter Vertrag hat, die an andere Unternehmen verliehen werden. Sie erbringen also ihre Arbeitsleistung in einem Drittunternehmen, dem sogenannten Entleiher. Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten ist jedoch die Zeitarbeitsfirma.