Am 2. August 2017 findet der sogenannte "Dieselgipfel" statt. "Sogenannt", weil es bei dieser Zusammenkunft nicht um "den Diesel" geht, sondern darum, wer für die Verfehlungen einer Branche - hier die Autoindustrie - aufkommt.
Wer als Arbeitnehmer Pflichten verletzt, die im Arbeitsvertrag enthalten sind, wird in der Regel zunächst abgemahnt, bevor eine Kündigung erfolgt. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer klar machen, dass er seine Pflichten verletzt hat, denen er eigentlich nachkommen muss. Außerdem wird in der Abmahnung definiert, dass es im Wiederholungsfall zur Kündigung kommen kann. Auf der anderen Seite erhalten Sie als Arbeitnehmer aber eine erneute Chance, Ihr Fehlverhalten zu korrigieren. Jedoch nur dann, wenn es sich nicht um eine tiefgreifende Pflichtverletzung handelt. Drohungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder Straftaten sind davon ausgenommen.